Die FAZ berichtet über das Geschehen in deutschen Uni-Hörsälen und sitzt verwundert in einer Jura-Vorlesung “Strafrecht III”. Dreihundert Zuhörer lassen sich dort die “herrschende Meinung” ihres Faches erklären:
Der Auftragsmörder, der nicht mordet, aber kassiert, hat betrogen. Der Mordauftraggeber, der die Leiche geliefert bekommt, aber nicht zahlt, hat nicht betrogen – denn Mord ist kein Beruf, also hat der Killer auch keine geldwerte Dienstleistung erbracht und ergo keinen Vermögensschaden erlitten.
So geht das zu in deutschen Hörsälen, man hört und staunt.