Vorweg: man sollte sich erst (und überhaupt: sowieso) den Film “Das Leben der Anderen” anschauen, ein wirklich toller Film, und sich dann den heute freigegebenen Schäfer-Bericht des BND zur Journalisten-Bespitzelung(PDF, 9 MB) durchlesen. Ich denke, dass es nicht nur mir so geht, dass man bei der Lektüre stark an die dumme Unbeholfenheit, das strikte Hierarchie-Getue und das einfältige Bürokratendeutsch der Stasi denken muß.
Mannomann, da gehen also die Steuergelder hin.
Und so schnell kanns gehen mit der Pressefreiheit: Liest man sich vor dem hier abgebildeten Ausriß (d.i. S. 152) die Passagen durch, dann wird dort eifrigst mit Urteilen und Gesetzestexten zur Presse- und Meinungsfreiheit jongliert und mit dem gesetzlich verbrieften Redaktionsgeheimnis und dem bösen bösen Informantenschutz gehadert. Schließlich kommt der BND dann aber doch zu dem Schluß (s. Ausriß), das die eigene Handlungsweise wohl nicht so ganz ok war. Man denkt als Leser “Aha, die machen sich da schon Gedanken beim BND, nicht schlecht”. Im nächsten Absatz 341 kommt es dann aber ganz dicke, hier meine Übersetzung: “Ok, war nicht gesetzeskonform, die ganze Chose, war aber eine ganz ganz schlimme Situation, dass die Journalisten so viel Interna des BND publiziert haben, da darf man dann schon mal das Gesetz übertreten.”
Tz, tz, tz, klingt fast wie “Ich war jung, ich brauchte das Geld”. So schnell geht das eben, irgendwelche oberschlauen Beamte fühlen sich bedroht, schon darf man das Gesetz, ein Grundrecht, in die Tonne treten.
Und, nebenbei bemerkt: wer für einen 179 Seiten langen Text ein 9 MB schweres PDF produziert, der würde in jeder popeligen Internet-Klitsche vor die Tür gesetzt. So viel zu E-Government und der Medienkompetenz des Bundestages. E-Demokratie, mir graut vor Dir!