Update: Wie heise heute meldet, hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs heute den Haftbefehl gegen den an der HUmboldt-Uni lehrenden Soziologen Andrej H. aufgehoben. Der Vorwurf lautete auf den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach dem berühmt-berüchtigten Paragraphen 129a des Strafgesetzbuches.
Wie ist das eigentlich, wenn man unter Verdacht steht in einem Rechtsstaat?
Wie ist das, wenn das BKA — oder wer auch immer — die Telefonleitung und das Handy abhört?
Wie ist das im Alltag, wenn man verdächtigt wird, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung zu sein?
Was für Schreiben flattern einem denn dann eigentlich so ins Haus?
Was für Typen sind das, die einem auf der Straße folgen und im Supermarkt die Regale inspizieren, in die man selbst gerade gegriffen hat?
Nachlesen kann man das, beeindruckend authentisch und in die Banalität des Alltags eingebettet, in dem Blog annalist, geschrieben von der Freundin des Beschuldigten. Sehr lesenswert.
Hintergrund sind die Anschuldigungen der Generalbundesanwaltschaft gegen den Berliner Soziologen Andrej H. Hier bei ZEIT online einiges zu den Hintergründen des Verfahrens.
Ein Kommentar
Bald steht hier sowieso jeder unter Generalverdacht … dunkle Wolken ziehen auf …