Das merkwürdig ständisch anmutende Verfahren der “Bundesversammlung” beschreibt die Wikipedia so:
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages (als sogenannte geborene Mitglieder) und einer gleichen Zahl von gekorenen Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder (Landtag, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft) gewählt werden. Die Bundesversammlung ist damit die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland.
Aha, geborene und gekorene Mitglieder. Das klingt schon mal seeeeehr demokratisch. Weiter heißt es dort:
Die Wahl der Mitglieder durch die Landtage erfolgt nach Vorschlagslisten, wobei jeder Abgeordnete jeweils eine Stimme hat und die Geschäftsordnung des jeweiligen Landtags zur Anwendung kommt. Das Vorschlagsrecht ist nicht in einem Bundesgesetz geregelt. Es ist parlamentarischer Brauch, dass die Landesparlamente die durch sie zu entsendenden Mitglieder der Bundesversammlung in einer verbundenen Wahl ohne Aussprache einstimmig wählen.
Es wird also immer besser. Es gibt Vorschlagslisten, aber das Vorschlagsrecht “ist nicht in einem Bundesgesetz geregelt”. Und dann gibt es auch noch einen “parlamentarischen Brauch”, mithin eine undurchsichtige, halt “schon immer so” gemachte Verfahrensweise, mit der alle glücklich sind, außer die, die außen vor bleiben mit Stimme, Meinung und ihrem demokratischem Recht.
Was ist das für ein Amt, das von einer solch obskuren “Bundesversammlung” gewählt wird? Kommt das wirklich aus der Mitte der Gesellschaft (oder doch eher von der Polit-Camarilla und der sie umgebenden Aura aus A-, B- und C-Promis)? Zählt noch das Argument, dass die bösen Deutschen aus historischen Gründen kein Staatsoberhaupt haben sollten und deshalb von seiner Wahl praktisch ausgeschlossen werden?
Hier ein Artikel der Süddeutschen zur zweifelhaften Legitimation der Bundesversammlung (und wie man es besser machen könnte) aus dem letzten Jahr.